Notar

Beglaubigungen

Für die Antrag­stel­lung bei Behör­den, Ein­tra­gun­gen und Anmel­dun­gen zu öffentlichen Reg­is­tern oder Bewer­bun­gen bspw. bei Hochschulen wer­den häu­fig beglaubigte Unter­schriften, Fotokopi­en oder Aus­fer­ti­gun­gen benötigt. Diese Beurkun­dun­gen kön­nen für Sie in unserem Büro in der Bahn­hof­s­traße 17 (Vil­la Schlichte) bei dem Notar Thomas Siebert erfol­gen.

Erbrecht

Im Bere­ich des Erbrecht­es bieten wir durch Her­rn Notar a.D. Kley und den Notar Siebert langjährige Erfahrun­gen. Sie berat­en und beurkun­den nach Ihren indi­vidu­ellen Vorstel­lun­gen unter Beach­tung der aktuellen rechtlichen Vorschriften. Auszugsweise stellen wir Ihnen Teile unser­er Leis­tun­gen für Sie vor.

Testament und Erbvertrag

Mit einem indi­vidu­ell für Sie gestal­teten Tes­ta­ment oder Erb­ver­trag sor­gen wir für eine best­mögliche rechtliche Umset­zung Ihres „let­zten Wil­lens“. Wir stellen Ihnen die rechtlichen Möglichkeit­en dar und erar­beit­en für Sie Ihr per­sön­lich­es Tes­ta­ment. Hier­bei kön­nen durch unsere lange Erfahrung und Exper­tise Möglichkeit­en gefun­den wer­den, damit am Tag X alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Gerne berat­en wir Sie umfassend in einem per­sön­lichen Beratungs­ge­spräch und bere­it­en nach Ihren Vorstel­lun­gen Ihr indi­vidu­elles Tes­ta­ment oder Ihren Erb­ver­trag vor und beurkun­den diese bei uns im Hause.

Lebzeitige Schenkung & vorweggenommene Erbfolge

Lebzeit­ige Schenkun­gen und die Regelun­gen zur vor­weggenomme­nen Erb­folge sind nicht nur ein weitver­bre­it­etes Mit­tel um etwaige anfal­l­ende Erb­schaftss­teuer für die Erben zu ver­ringern. Sie brin­gen hierüber hin­aus auch weit­ere Vorzüge mit sich. So kön­nen z.B. Stre­it­igkeit­en zwis­chen den zukün­fti­gen Erben ver­mieden wer­den. Bere­its zu Lebzeit­en kön­nen die kün­fti­gen Erben sich mit dem Nach­lass auseinan­der­set­zen und etwaige Unstim­migkeit­en kön­nen frühzeit­ig gek­lärt wer­den. Außer­dem beste­ht für die Erblass­er die Möglichkeit zu sehen, wie mit Ihrem „Ver­mächt­nis“ noch zu Lebzeit­en umge­gan­gen wird.

Erbscheinsantrag

Wir berat­en und begleit­en Sie bei der Beantra­gung des Erb­scheins. Hier­durch kann in vie­len Fällen wertvolle Zeit ges­part wer­den. Während unser­er Öff­nungszeit­en find­en wir zeit­nah und flex­i­bel einen Ter­min.

Familienrecht

Ob vor der Eheschließung, während der Ehe, nach ein­er Tren­nung oder im Falle ein­er Schei­dung: Wir berat­en und vertreten Sie gerne.

Neben ein­er Vertre­tung bei Gericht bieten wir Ihnen auch im Rah­men ein­er Medi­a­tion unsere Ken­nt­nisse und Erfahrun­gen an um Sie tatkräftig zu unter­stützen, Ihnen weit­erzuhelfen und Sie best­möglich zu berat­en.

Ger­ade in diesem Rechts­ge­bi­et kön­nen darüber hin­aus viele Unstim­migkeit­en im Rah­men ein­er Medi­a­tion beigelegt wer­den. Frau Recht­san­wältin Haubold ist seit 1999 staatlich anerkan­nte Medi­a­torin und seit 2013 Fachan­wältin für Fam­i­lien­recht. Durch diese Qual­i­fika­tio­nen und ihre langjährige Erfahrung sind Sie bei jed­wed­er fam­i­lien­rechtlichen Angele­gen­heit best­möglich berat­en!

Darüber hin­aus kann durch den Her­rn Notar a.D. Kley und den Notar Siebert auf jahrzehn­te­lange Erfahrung zurück­ge­grif­f­en wer­den. Bes­timmte Verträge im Fam­i­lien­recht bedür­fen der notariellen Beurkun­dung. Hierzu zählen neben Ehev­erträ­gen auch Eheschei­dungsvere­in­barun­gen und Verträge zum Zugewin­naus­gle­ich. Nach einem umfassenden per­sön­lichen Beratungs­ge­spräch bere­it­en wir in diesen Bere­ichen indi­vidu­elle ver­tragliche Lösun­gen nach Ihren Wün­schen vor und beurkun­den diese.

Gesellschaftsrecht

Mit einem Unternehmen ist man immer auf ein­er Reise.

Ob Grün­dung, Han­del­sreg­is­ter­an­mel­dun­gen, Struk­turverän­derun­gen oder Unternehmen­snach­folge, von uns wer­den Sie per­sön­lich und kom­pe­tent begleit­et. Ziel­gerichtete und zeit­na­he Beratung zählen hier zu unseren Ansprüchen, genau­so wie indi­vidu­elle Lösun­gen für Sie und Ihr Unternehmen.

Immobilienrecht

Sie pla­nen eine Immo­bilie zu kaufen oder zu verkaufen? Ein Dar­lehen soll über eine Grund­schuld oder Hypothek abgesichert wer­den? Es soll ein Wohn- oder Nießbrauch­srecht für ein Grundstück/eine Woh­nung bestellt wer­den? Es soll Woh­nung­seigen­tum gebildet wer­den, um die einzel­nen Woh­nun­gen verkehrs­fähig zu machen? In diesen Bere­ichen und allen anderem, was rechtlich rund um Ihre (zukün­ftige) Immo­bile anfällt, sind wir für Sie da.

Hierzu zählt neben der umfassenden Vor­bere­itung und Beratung auch die Begleitung während des Beurkun­dung­sprozess­es und die Abwick­lung aller mit dem Erwerb ein­er Immo­bilie oder eines Grund­stücks notwendi­gen notariellen Tätigkeit­en. Mit detail­lierten Anweisun­gen unter­stützen wir Sie bei der Durch­führung Ihres Immo­biliengeschäftes.

Vorsorge

Plöt­zlich ein­tre­tende Ereignisse wie Unfall oder Krankheit oder aber auch alters­be­d­ingte Umstände kön­nen zu wesentlichen Verän­derun­gen in der all­ge­meinen per­sön­lichen Lebens­gestal­tung führen.

Das kann u.a. dazu führen, dass man unverse­hens seine per­sön­lichen Angele­gen­heit­en auch im rechtlichen Bere­ich nicht mehr selb­st regeln kann und auf die Mitwirkung ander­er Per­so­n­en angewiesen ist.

Ehe­gat­ten, Lebens­ge­fährten oder nahe Ange­hörige kön­nen in der­ar­ti­gen Fällen nicht automa­tisch für die betrof­fene Per­son han­deln und entschei­den. Um auszuschließen, dass in der­ar­ti­gen Lebenssi­t­u­a­tio­nen fremde Per­so­n­en über Lebens­gestal­tung und Ver­mö­gen entschei­den, ist es rat­sam Vor­sorge zu tre­f­fen.

Durch eine entsprechend indi­vidu­ell gestal­tete Gen­er­al- und Vor­sorgevoll­macht im Ver­bund mit ein­er Betreu­ungs- und Patien­ten­ver­fü­gung kön­nen Sie die Per­so­n­en bes­tim­men, die für Sie han­deln sollen. Sie eröffnet den durch Sie bes­timmten Bevollmächtigten, etwa Ehe- oder Lebenspart­ner, Kindern oder nahen Ver­trauensper­so­n­en, die Möglichkeit, Ihrem niedergelegten Willen und Ihren Wün­schen Gel­tung zu ver­lei­hen.

Mit der Patien­ten­ver­fü­gung kön­nen Sie indi­vidu­ell fes­tle­gen, welche Behand­lun­gen in ein­er solchen Sit­u­a­tion durchge­führt oder unter­lassen wer­den sollen und somit den behan­del­nden Ärzten/Ärztinnen und dem medi­zinis­chem Fach­per­son­al Richtlin­ien an die Hand geben.

In diesem Rah­men kön­nen auch Fes­tle­gun­gen zu ein­er evtl. gewoll­ten Organspende getrof­fen wer­den.

Ihre Vor­sorgeurkun­den kön­nen im Zen­tralen Vor­sorg­ereg­is­ter bei der Bun­desno­tarkam­mer in Berlin reg­istri­ert wer­den, damit sie im Fall der Fälle auch gefun­den und beachtet wer­den.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie auch hierzu auf der Inter­net­seite der Bun­desno­tarkam­mer (www.bundesnotarkammer.de).

 

Wohnungseigentum

Im notariellen Bere­ich sind wir bei der Aufteilung eines Grund­stücks nach WEG sowie der Erstel­lung der Gemein­schaft­sor­d­nung tätig.

Leistungen

Anfahrt Notarbüro