Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht

Ob Sie Mieter oder Ver­mi­eter sind — In einem Mietver­hält­nis kön­nen diverse Unstim­migkeit­en oder Stre­it­igkeit­en auftreten. Dies bet­rifft all­ge­meine Fra­gen zu Recht­en und Pflicht­en der Ver­tragspart­ner oder konkrete Prob­leme bei der Betrieb­snebenkostenabrech­nung, der Beendi­gung von Mietver­hält­nis­sen.

Wir unter­stützen und berat­en Sie gerne und lösung­sori­en­tiert!

Herr Recht­san­walt Siebert ist Ihr rechtlich­er Bei­s­tand bei all diesen Fra­gen. Herr Recht­san­walt Siebert ist seit 1993 Recht­san­walt und seit 2005 aus­gewiesen­er Fachan­walt für Miet- und Woh­nung­seigen­tum­srecht. Dies bein­hal­tet auch die Verpflich­tung sich ständig auf diesen Gebi­eten fortzu­bilden und über neuste Entwick­lun­gen informiert zu sein.

Darüber hin­aus berät und begleit­et Frau Recht­san­wältin Haubold Sie eben­falls in mietrechtlichen Fra­gen. Durch die Teil­nahme an ver­schieden­sten Fort­bil­dun­gen in Bere­ichen des Mietrecht­es ist sie bestens qual­i­fiziert um ihre Rechte aus ihrem Mietver­hält­nis für Sie durchzuset­zen!

 

Wohnungseigentumsrecht

Ob es das Ver­hält­nis der Gemein­schaft der Woh­nung­seigen­tümer zu den einzel­nen Woh­nung­seigen­tümern, dem Ver­wal­ter oder auch Dritte bet­rifft: Im Woh­nung­seigen­tum­srecht kann es auf­grund unter­schiedlich­er Inter­essen­la­gen immer wieder auch zu Stre­it­igkeit­en kom­men. Eine fundierte und umfassende rechtliche Beratung unter Berück­sich­ti­gung der aktuellen Recht­sprechung ist hier notwendig. Dieser Auf­gabe wid­met sich Herr Recht­san­walt Siebert unter Berück­sich­ti­gung der von Ihnen dargelegten Umstände.