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Für alle Rechtsfragen rund um das Verkehrsrecht ist Herr Rechtsanwalt Peter Schmorleitz Ihr richtiger Ansprechpartner. Herr Rechtsanwalt Schmorleitz ist seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 1985 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig. Er kann hier auf eine umfangreiche und durch Teilnahme an unzähligen Fortbildungen und Seminaren vertiefte Kenntnisse sowie eine jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen. Insbesondere seit seiner Ernennung als Fachanwalt für Verkehrsrecht im Jahr 2006 machen Mandate aus den Bereichen des Verkehrsrechts den größten Teil seiner täglichen Arbeit aus. Mit Beginn des Jahres 2017 hat ihm außerdem der ADAC sein Vertrauen geschenkt und ihn zum ADAC Vertragsanwalt ernannt. Durch die ADAC Mitgliedschaft erhalten Sie bei ihm eine kostenlose Erstberatung und ‑einschätzung durch einen erfahrenen Juristen in den Bereichen des Verkehrs- und Versicherungsrechts, aber auch des Verbraucherrechts.
Als Verkehrsrechtsanwalt bearbeitet Herr Rechtsanwalt Schmorleitz Mandate aus dem:
(außergerichtliche und gerichtliche Regulierung von Sach- und Personenschäden nach Verkehrsunfällen, auch mit Auslandsberührung; Korrespondenz mit Kfz-Haftpflicht‑, Vollkasko- und Unfallversicherungen, Sachverständigen, Werkstätten, Mietwagen- und Leasingfirmen; außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Haftpflichtschäden aufgrund Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, z.B. nach Glatteisunfällen oder bei Straßenschäden etc.),
(Strafverteidigung gegen Vorwürfe der Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr und Fahrten unter Drogeneinfluss, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, einschließlich Verteidigung gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis, Abkürzung der Sperrfrist; Vertretung einer Neben- und Adhäsionsklage),
(Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen Park‑, Geschwindigkeits‑, Abstands- und Rotlichtverstößen, Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten, Überladungen, einschließlich Verteidigung gegen Fahrverbote);
(Vertretung in Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde wegen Entziehung der Fahrerlaubnis und deren Wiedererteilung, Beratung im Zusammenhang mit medizinisch-psychologischen Begutachtungen MPU, Punktereduzierung);
(außergerichtliche sowie gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen aus Autokauf- und -leasingverträgen).
Darüber hinaus vertritt Herr Rechtsanwalt Schmorleitz Sie auch bei Unfällen im nicht verkehrsrechtlichen Bereich, wie im Falle der Tierhalterhaftpflicht (z.B. bei Hundebissverletzungen oder sonstiger Schadensverursachung durch Tiere) und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Außerhalb des Verkehrs- und Versicherungsrechts berät Herr Rechtsanwalt Schmorleitz Sie ferner bei Rechtsfragen auf dem Gebiet des Verbraucherrechts (z.B. Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Reisevertrag bei Reisemängeln oder Flugverspätung).
Als weitere Serviceleistung führt Herr Rechtsanwalt Schmorleitz für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und holt dort die Versicherungsschutzzusage ein.