Verkehrsrecht

Für alle Rechts­fra­gen rund um das Verkehrsrecht ist Herr Recht­san­walt Peter Schmor­leitz Ihr richtiger Ansprech­part­ner. Herr Recht­san­walt Schmor­leitz ist seit sein­er An­walts­zu­las­sung im Jahr 1985 schwer­punkt­mä­ßig auf dem Gebi­et des Verkehrsrechts tätig. Er kann hier auf eine um­fang­rei­che und durch Teil­nahme an unzäh­li­gen Fort­bil­dun­gen und Se­mi­na­ren ver­tiefte Ken­nt­nisse so­wie eine jahr­zehn­te­lan­ge Erfahrung zurück­greifen. Ins­be­son­de­re seit sein­er Er­nen­nung als Fachan­walt für Ver­kehrs­recht im Jahr 2006 machen Man­da­te aus den Bere­ichen des Ver­kehrsrechts den größten Teil sei­ner täglichen Ar­beit aus. Mit Beginn des Jahres 2017 hat ihm außer­dem der ADAC sein Ver­trau­en geschenkt und ihn zum ADAC Ver­trag­san­walt ernan­nt. Durch die ADAC Mit­glied­schaft erhal­ten Sie bei ihm eine kosten­lose Erst­ber­atung und ‑ein­schätzung durch ei­nen erfahre­nen Juris­ten in den Bere­ichen des Verkehrs- und Ver­sicherungsrechts, aber auch des Ver­brau­cher­rechts.

Als Verkehrsrecht­san­walt bear­beit­et Herr Recht­san­walt Schmor­leitz Man­date aus dem:

Verkehrszivilrecht

(außerg­erichtliche und gerichtliche Reg­ulierung von Sach- und Per­so­nen­schä­den nach Verkehrsun­fällen, auch mit Aus­lands­berührung; Kor­res­pon­denz mit Kfz-Haft­pflicht‑, Vol­lka­sko- und Unfal­lver­sicherun­gen, Sach­ver­stän­di­gen, Werk­stät­ten, Miet­wa­­gen- und Leas­ing­fir­men; au­ßer­ge­richt­li­che und gerichtliche Ab­wick­lung von Haft­pflicht­schä­den auf­grund Ver­let­zung von Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ten, z.B. nach Glat­teisun­fällen oder bei Stra­ßen­schä­den etc.),

Verkehrsstrafrecht

(Strafvertei­di­gung gegen Vor­würfe der Unfall­flucht, Trunk­en­heit im Verkehr und Fahr­ten un­ter Dro­gen­ein­fluss, Straßen­verkehrs­ge­fährdung, Nöti­gung im Stra­ßen­ver­kehr, fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung, fahrläs­sige Tötung, ein­schließlich Ver­tei­di­gung gegen die Ent­zie­hung der Fahrerlaub­nis, Abkürzung der Sperr­frist; Ver­tre­tung ein­er Ne­ben­- und Adhäsionskla­ge),

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

(Vertei­di­gung in Bußgeld­ver­fahren wegen Park‑, Geschwindigkeits‑, Ab­­s­tands- und Rotlichtver­stößen, Ver­stößen gegen Lenk- und Ru­he­zei­ten, Über­ladun­gen, ein­schließ­lich Vertei­di­gung gegen Fahr­ver­bo­te);

Verkehrsverwaltungsrecht

(Vertre­tung in Ver­fahren der Fahrerlaub­nis­be­hörde wegen Entziehung der Fahr­er­laub­nis und deren Wieder­erteilung, Beratung im Zusam­men­hang mit medi­zinisch-psy­­cho­lo­gi­schen Be­gut­ach­tungen MPU, Punk­te­re­du­zie­rung);

Verkehrsvertragsrecht

(außerg­erichtliche sowie gerichtliche Gel­tend­machung und Durch­set­zung von Män­gel­ge­währ­leis­tungs­an­sprü­chen aus Autokauf- und -­le­a­sing­ver­trä­gen).

Darüber hin­aus ver­tritt Herr Recht­san­walt Schmor­leitz Sie auch bei Unfällen im nicht ver­kehrs­recht­li­chen Bere­ich, wie im Falle der Tier­hal­ter­haftpflicht (z.B. bei Hun­de­biss­ver­let­zun­gen oder son­stiger Schadensverur­sachung durch Tiere) und hil­ft Ihnen bei der Durch­set­zung Ih­rer Ansprüche.

Außer­halb des Verkehrs- und Ver­sicherungsrechts berät Herr Recht­san­walt Schmor­leitz Sie fern­er bei Rechts­fra­gen auf dem Gebi­et des Ver­brau­cher­rechts (z.B. Gel­tend­ma­chung von Ansprüchen aus einem Rei­se­ver­trag bei Reisemän­geln oder Flugver­spä­tung).
Als weit­ere Ser­viceleis­tung führt Herr Recht­san­walt Schmor­leitz für Sie die Kor­re­spon­denz mit Ih­rer Rechts­schutz­ver­si­che­rung und holt dort die Ver­sicherungss­chutz­zusage ein.