Familienrecht

Vor der Eheschließung, während der Ehe oder im Falle ein­er Schei­dung: Mit rechtlich­er Weit­sicht sowie Erfahrung berat­en und vertreten wir Sie gerne, wenn rechtlich­er Rat oder Unter­stützung erforder­lich sind.

Im Fam­i­lien­recht sind die rechtlichen Ver­hält­nisse von Per­so­n­en, die durch Ehe, Lebenspart­ner­schaft, Ver­wandtschaft oder Fam­i­lie miteinan­der in Verbindung ste­hen, geregelt. Die Tätigkeit in diesem Bere­ich umfasst ins­beson­dere The­men wie:

  • Schei­dung und Ver­sorgungsaus­gle­ich (Aus­gle­ich von Rente­nan­wartschaften)
  • Unter­halt­sansprüche
  • Kon­flik­te um das Umgangsrecht
  • die elter­liche Sorge für Kinder
  • Ver­fahren zur Fest­stel­lung ein­er Vater­schaft
  • Rechts­fra­gen zur einge­tra­ge­nen Lebenspart­ner­schaft und gle­ichgeschlechtlichen Ehe.
  • die Gestal­tung fam­i­lien­rechtlich­er Doku­mente wie Ehev­erträge oder   
  • Schei­dungs­fol­gen­vere­in­barun­gen.


Frau Recht­san­wältin Haubold ist seit 1998 Recht­san­wältin tätig und seit 2013 Fachan­wältin für Fam­i­lien­recht. Durch diese Qual­i­fika­tio­nen und ihre langjährige Erfahrung wer­den Sie in fam­i­lien­rechtlichen Angele­gen­heit­en kom­pe­tent berat­en!

Neben der gerichtlichen Vertre­tung bietet Frau Recht­san­wältin Haubold auch die Möglichkeit an, für die Prob­leme eine Lösung im Rah­men ein­er Medi­a­tion zu find­en. Seit 1999 ist Frau Recht­san­wältin Haubold auch als staatlich anerkan­nte Medi­a­torin im Fam­i­lien­recht tätig.

Bei ein­er Medi­a­tion han­delt es sich um ein Ver­fahren bei dem es darum geht, Kon­flik­te selb­stver­ant­wortlich mit ein­er neu­tralen drit­ten Per­son (Medi­a­tor/-in) zu klären. Sie kön­nen bes­tim­men, welche The­men und Prob­leme in der Medi­a­tion ange­sprochen und für die Zukun­ft geregelt wer­den sollen. Dieses Ver­fahren stellt eine hil­fre­iche Alter­na­tive zu den herkömm­lichen gerichtlichen Ver­fahren dar, da sie selb­st an der Lösung mitwirken und mitentschei­den kön­nen und nicht über Sie durch ein Gericht entsch­ieden wird.